Bedingungen für die Aufnahme:
Alle Hunde müssen geimpft und gesund sein (Impfpass erforderlich).
Die Hunde müssen sozialverträglich sein.
Für jeden Vierbeiner wird ebenfalls ein Haftpflichtversicherungsnachweis benötigt (Vertrag)
Da die Futteransprüche sehr individuell und vielfältig sind, muss jeder Halter die jeweilige Tagesration selbst mitbringen. Sollte das nicht der Fall sein, wird hauseigenes Futter verfüttert und mit jeweils 2,50 Euro pro Portion in Rechnung gestellt.
Eigenes Spielzeug und Schmusedecke können mitgebracht werden. Für beides wird jedoch nicht gehaftet.
Bei eventuellen Notfällen wird der hauseigene Tierarzt kontaktiert; die Notwendigkeit des Arztbesuches obliegt der HUTA. Der Halter wird umgehend informiert, soweit eine Notfalltelefonnummer bekannt ist.
Bis 9.00 Uhr können die Hunde gebracht und ab 12.30 Uhr abgeholt werden. Diese Begrenzungen sind notwendig, um die Gassigänge vernünftig planen zu können. Außerplanmäßige Abholung, Unterbringung etc. werden schriftlich gesondert vereinbart und evtl. berechnet.
Die Aufnahme liegt allein im Ermessen der HUTA. Hunde können ohne Begründung abgelehnt werden.
Bei Überbelegung kann das Tier gerne auf die Warteliste gesetzt werden. Im Falle der Aufnahme setzt sich die HUTA gerne mit Ihnen in Verbindung.
Die HUTA besitzt eine Betriebshaftpflichtversicherung bei der Sparkassenversicherung.